Fallleitung Fallleitung ohne Anschlüsse

Fallleitung ohne Anschlüsse, Abschottungen Decke
Anfrage:
In der Fragestellung ist das Rohrmaterial nicht benannt.

A) Kunststoffleitungen benötigen an jeder feuerwiderstandfähigen Decke eine Brandschutzmanschette.
B) Nicht brennbare Leitungen (hier dargestellt als Gussleitungen) benötigen keine Brandschutzverbinder. Die Deckendurchführung kann nach MLAR Erleichterungen oder mit einer Abschottung nach abP – z.B.

  • abP Nr. P-3084/259/12-MPA BS SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
  • abP P-BWU03-I 17.6.1 UBA Tec
  • abP -3725/4130-MPA-BS Rockwool

durchgeführt werden.

Die Varianten und die Durchführungsmaßnahmen unterscheiden sich. Bei der Planung und Ausführung ist der Platzbedarf zu beachten. Die Einbaubedingungen sind dem Verwendbarkeitsnachweis zu entnehmen.

 

Hausentwässerung Keller Kunststoff

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Die Anfragen mit der Beantwortung stellen persönliches Fachwissen dar. Der Inhalt der Seite(n) ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autoren, insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung sowie die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen, unzulässig und strafbar.

Für Konzepte, Planung, Ausführungen und andere mit dem Brandschutz in Zusammenhang stehende Tätigkeiten sind die geltenden Richtlinien, Zulassungen und Prüfzeugnisse weisend. Für weitere Anfragen und für die Bestätigung der Ausführung sind die Inhaber des jeweiligen Verwendbarkeitsnachweises zu kontaktieren.

Das Inhalt und die Beantwortung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die Erstellung wurde mit Sorgfalt vorgenommen. Es können trotzdem Fehler nicht ausgeschlossen werden. Es können für fehlerhafte Angaben, Änderungen in Richtlinien, fehlerhafte Darstellungen und deren Folgen keine Haftung übernommen werden. Die Angaben gelten vorbehaltlich technischer Änderungen.

Hausentwässerung Keller Kunststoff

Materialwechsel Hausentwässerung Sammelleitung Fallleitung „sogenannte Mischinstallation“
Anfrage:
In einer bestehenden Abwasserinstallation soll die Sammelleitung im Keller ausgetauscht werden. Die Installation ist aus Gussrohr. Der Strang soll in Gussrohr wegen Schallschutz verbleiben. Die Sammelleitung im Keller soll gegen Kunststoffrohr ausgetauscht werden. Jetzt entstehen bei den Beteiligten gegensätzliche Meinungen wo und wie das zu montieren ist. Können Sie da weiterhelfen?
Antwort:
Das kann zulassungskonform (UBA Tec, abZ Z-19.17-2075, Anlage 7) bewerkstelligt werden. Dafür ist ein Brandschutzverbinder unterhalb der Decke in die Gussleitung einzubauen. Im Brandfall im Keller verschließt der Brandschutzverbinder den Leitungsquerschnitt.

Der Deckenverguss besteht aus Zementmörtel oder Beton, die Spaltabdichtung aus der UBA-Flex Rohrummantelung. Der Übergang von Gussrohr auf Kunststoffrohr erfolgt dann durch einen Übergang, der z.B. aus den Unterlagen des Kunststoffrohrherstellers entnommen werden kann.

 

Hausentwässerung Keller Kunststoff

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Brennbare Bodenabläufe Gussstrang

brennbare Bodenabläufe am Gussstrang
Anfrage:
Die Falleitung besteht aus Gusseisen. Es werden brennbare Bodenabläufe angeschlossen. Der Anschlusserfolgt unterhalb der Decke. An der Fallleitung sind brennbare Anschlüsse vorhanden.Wie muss das abgeschottet werden?
Antwort:
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die nachfolgenden Beispiele sind Prinzipdarstellungen.

  • A) Gussrohrstrang mit Anschluss eines brennbaren Bodenablaufes. Der Bodenablauf hat eine eigene Abschottung. Die Anschlussleitung zum Bodenablauf besteht aus Kunststoff. Der Brandschutzverbinder (Düker, PAM-Global, UBA Tec) wird oberhalb des Anschlusses in den Strang gesetzt. Damit sind alle brennbaren Anschlüsse am Strang in dieser Etage abgesichert.
  • B) Die Anschlussleitung zum brennbaren Bodenablauf ist aus Gussrohr. Auch hier muss der Brandschutzverbinder oberhalb des Anschlusses montiert werden. Der Bodenablauf hat eine eigene Abschottung, aber am Gussrohranschluss zum Bodenablauf ist ein kurzes Stück brennbares Kunststoffrohr vorhanden. Im Brandfall ergibt sich daraus eine Öffnung im Rohrsystem durch das heiße Rauchgase durch den Schornsteineffekt unzulässig hohe Temperaturen oberhalb der Decke entstehen können.
  • C) Eine zulassungskonforme Abschottung kann mit einem brennbaren Bodenablauf und brennbarer Anschlussleitung bewerkstelligt werden, bei dem der Anschluss innerhalb der Decke montiert ist. (UBA Tec, abZ Z-19.17-2075, Anlage 9). Der Bodenablauf benötigt keine eigene Abschottung, weil diese bereits durch den Brandschutzverbinder hergestellt ist. Damit sind alle brennbaren Anschlüsse in der Etage abgesichert.

Hinweis: Es ist auch möglich an dem Abzweig (Situation A und B) einen Brandschutzverbinder zu montieren (z.B: PAM Global, UBA Tec), jedoch müssen dann alle weiteren Abzweige in dieser Etage ebenfalls separat abgesichert werden.

 

brennbare Bodenabläufe Gussstrang

Die Verwendbarkeitsnachweise sind zu beachten. Insbesondere die Spaltabdichtung im Deckenbereich und die Einbauhöhen sind unterschiedlich. Düker abZ Z-19.17-1893; PAM Global abZ Z-19.17-2130; UBA Tec abZ Z-19.17-2075

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Trinkwasserabschottung mit Drahtumwicklung

Abschottung von Trinkwasserleitungen, Rohrummantelung
Anfrage:
Verlegtes Rohr Strang Edelstahlrohr, verwendete Abschottung für Decken Rohrummantelung mit Mineralwolle. In dem abP steht eine Drahtumwicklung um die Rohrschale. Wer muss die Drahtumwicklung machen? Muss die Drahtumwicklung in jeder Etage ausgeführt werden?
Antwort:
In den Arbeitsanleitungen für das Isolierhandwerk ist die Sicherung von Rohrschalen festgelegt. Diese Sicherung kann mit Draht- oder Stahlbändern aber auch mit Kunststoffbändern erfolgen.  Werden für eine Rohrabschottung Ummantelungen mit Mineralwolle eingesetzt und ist diese mit einer Drahtumwicklung geprüft, so muss diese Ausführung der Abschottung auch so erfolgen. Die Rohrabschottung besteht aus dem Rohr, der Rohrbefestigung, der Rohrummantelung (Mineralwollschale). Die Länge der Mineralwollschale ist bei den Verwendbarkeitsnachweisen unterschiedlich. Bei einigen Abschottungen ist eine durchgehende Dämmung (Bild B) in der Etage vorgeschrieben. Meistens ist eine 1 m lange Dämmung mittig in der Decke angeordnet erforderlich. Auch kann eine Conlit-Schale vorgeschrieben sein. Alle Ummantellungen, die Bestandteil der Abschottung sind, sofern vorgeschrieben, müssen auch mit einer Drahtumwicklung entsprechend dem Verwendbarkeitsnachweis gesichert werden.

Ist im Verwendbarkeitsnachweis für den Brandschutz keine Drahtumwicklung vorgeschrieben (Bild C), muss der Installateur diese auch nicht herstellen. Der Isolierer kann dann frei entscheiden ob er nichtbrennbare Bänder, Kunststoffbänder oder eine Drahtumwicklung verwendet.

Der Hersteller der Abschottung ist für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Verwendbarkeitsnachweis verantwortlich und unterschreibt (Übereinstimmungserklärung) auch dafür. Ist also eine Drahtumwicklung vorgeschrieben, ist diese auch Bestandteil der Übereinstimmungserklärung. Stellt der Installateur ein solche Abschottung her, ist er auch für die Drahtumwicklung verantwortlich. Ist im Verwendbarkeitsnachweis z.B. eine durchgehende Dämmung gefordert (Bild B), so muss der Installateur, sofern er Hersteller der Abschottung ist, auch diese mit einer Drahtumwicklung als Teil der Rohrabschottung absichern.

Es ist also zu Unterscheiden:

  1.  Verwendbarkeitsnachweis mit (Bild A und B) und ohne (Bild C) Drahtumwicklung
  2. Drahtumwicklung des Isolierhandwerks und notwendige Drahtumwicklung für die Rohrabschottung.

Hinweis: Bei der Drahtumwicklung durch das Isolierhandwerk zur Sicherung ist das eine spiralförmige Umwicklung mit einem Draht über mehrere Wicklungen. Beim Brandschutz ist die Drahtumwicklung jeweils eine Wicklung mit einem Draht, die im Abstand wiederholt wird.

Trinkwasser abschottung Drahtumwicklung

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